Erste - Hilfe - Baumschutz in Düsseldorf

Fallbeispiel Bahndamm: Fällen während der Brutzeit
An einem Bahndamm sollten Bäume mitten in der Brutzeit gefällt werden. Durch Intervention, auch mit Hilfe des Gartenamtes, konnten die Bäume zwar nur teilweise gerettet werden, die BaumschützerInnen haben es aber geschafft, dass die Bahn, die in diesem Fall Auftraggeber war, die Fällung zurück gestellt hat, bis die Brut- und Aufzuchtphase der Vögel vorüber war. Das unterstützende Engagement des Amtes war aber nur möglich, weil eine Aktivistin die Polizei und das Ordnungsamt einbezog und damit öffentlichen Druck erzeugte. Vorher bat sie die Mitarbeiter des beauftragten Gartenbaubetriebs, die Fällgenehmigung zu zeigen. Diese weigerten sich und machten sich sogar über das Ansinnen lustig. Daraufhin kündigte die Baumfreundin an, die Polizei zu rufen. Schon das reichte aus, den Fällvorgang zu stoppen. Als Polizei, Ordnungsamt und Gartenamt eintrafen, waren die Mitarbeiter spurlos verschwunden. Der Vertreter des Gartenamtes wies später die Bahn darauf hin, dass das Bundesnaturschutzgesetz einzuhalten sei, da keine unmittelbare Gefahr von den Bäumen ausging, die Verkehrssicherungspflicht in diesem Fall nicht aktuell herangezogen werden konnte. Erst im Herbst wurde dann in reduzierter Form Hand angelegt.

Seit 1986 gibt es in Düsseldorf eine Baumschutzsatzung - siehe auch http://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68_401.shtml.

Darüber können wir sehr glücklich sein, denn in vielen Städten und Gemeinden - so auch in Köln - gibt es sie nicht. Die Baumschutzsatzung ist ein Gesetz zur Sicherung des Baumbestandes, des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft. Sie legt fest, wann ein Baum gefällt werden darf.

Zuständig für die Genehmigung ist das Friedhofs- und Gartenamt. Obwohl die Hürden, einen Baum fällen zu lassen, mittlerweile sehr hoch sind, kommt es dennoch zu illegalen Fällungen einerseits und Fällgenehmigungen seitens des Gartenamtes andrerseits, die manche BürgerInnen nicht nachvollziehen können. So reicht es z.B. aus, einen Baum fällen zu lassen, wenn er zu viel Schatten wirft. Wir halten diesen Passus für skandalös und er müsste gerade in Zeiten des Klimawandels hin zu immer heißeren Sommern ersatzlos gestrichen werden.

Manche Hausmeister von großen Wohnkomplexen beantragen Fällgenehmigungen, weil ein Baum zu viel "Dreck" macht. "Dreck machen" heißt dann so viel wie "der Baum wirft Laub ab" - ein äußerst natürlicher Prozess, der nicht mehr in unsere Zeit zu passen scheint?

Doch immer mehr AnwohnerInnen, die früher noch die Fällungen kommentarlos hingenommen hatten, protestieren heute und haben oft Erfolg.

Was ist also zu tun, wenn ein oder mehrere Bäume vor der Fällung bewahrt werden sollen?

Hier ein Erste - Hilfe - Programm mit den wichtigsten Schritten, Kontaktadressen, Telefonnummern und Email - Adressen:

Als erstes sollten Sie sich die Fällgenehmigungen zeigen lassen.

Sollte keine vorhanden sein, rufen Sie sofort die Polizei - 110 und lassen Sie die Baumfäller von der Polizei überprüfen.

Schon mancher Baum konnte auf diese Weise gerettet werden. Illegalen Baumfällern droht eine empfindliche Strafe bis zu 10.000 Euro pro Baum.

Informieren Sie das Gartenamt:
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
gartenamt@duesseldorf.de
Tel: 0211 - 899-4832 oder 899-2032

Informieren Sie die zuständige Bezirksvertretung in Ihrem Stadtteil.

Organisieren Sie Protest in der Nachbarschaft in Form von z.B. Informationsveranstaltungen und Unterschriftenlisten.

Kontaktieren Sie uns über Tel.: 0211-6790245 und info(at)baumschutzgruppe-duesseldorf.de. Wir geben Ihre Nachricht weiter in unseren Verteiler mit vielen engagierten BaumschützerInnen, die sich an Ihrem Protest beteiligen könnten.

Informieren Sie auch die Presse:

Antenne Düsseldorf   930100
Bildzeitung   13010
Center TV   54000500
Düsseldorfer Anzeiger   6013721
Express   13930
NRZ   167080
Rhein-Bote   13903
Rheinische Post   50500
WDR-Fernsehen   8900-323
WDR-Radio   89000
Westdeutsche Zeitung   83820